Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie mich. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die uns zuvor noch nicht von einem anderen Tippgeber benannt wurden.
Erfüllt die Immobilie die Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung.
Erfüllt die Immobilie die Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung.
Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
